Das Ziel der sprachheilpädagogischen Abklärung ist das Erkennen und die optimale Förderung des sprachauffälligen Kindes.
Sprachheillehrer/innen fahren zu Beginn des Schuljahres die Volksschulen an und führen eine Erhebung durch.
In der Praxis wird zweistufig vorgegangen.
In der Screening-Phase werden Gespräche mit den Kindern geführt und Spiele zur Sprachbeobachtung angeboten.
Wird eine Sprachbeeinträchtigung festgestellt, werden die Eltern informiert. Mittels Formblatt kann das Kind in den Sprachheilunterricht aufgenommen werden. Es gibt keinen Rechtsanspruch für die Aufnahme in den Sprachheilunterricht, die Vergabe von Plätzen hängt von den Ressourcen im Schuldienst ab.
In einer zweiten Abklärungsphase wird der sprachliche Entwicklungsstand des Kindes ermittelt. In der Planung und Durchführung des Sprachheilunterrichts haben die Stärken des Kindes eine wichtige Funktion.