Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention 2008 wird das Recht von Kindern mit Behinderung auf Anti-Diskriminierung im Rahmen eines inklusiven Bildungssystems festgeschrieben. Die österreichische Bundesregierung hat sich gemeinsam mit allen anderen Unterzeichnerstaaten damit verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen umzusetzen:
§ 24 Bildung der UN-Behindertenrechtskonvention
Der Fachbereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik in Kärnten bemüht sich, durch unterschiedlichste Maßnahmen und Unterstützungsangebote in verschiedenen Fachbereichen (siehe rechts), die größtmögliche Inklusion (Teilhabe) aller Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen oder Störungen zu erzielen.
Die Fachbereiche in der Sonderpädagogik erstrecken sich von Sinnesbehinderungen über Sprachheilpädagogik, Verhaltenspädagogik, Autismus-Spektrum-Störungen, Legasthenie/Dyskalkulie bis hin zu pflegerisch-helfenden Unterstützungsleistungen im Unterricht.
In jedem dieser Fachbereiche gibt es verantwortliche Diversitätsmanager/innen, die von LAG-Leiter/innen und Pädagogischen Berater/innen fachlich unterstützt werden und die zuständig für die regionale Umsetzung der zentral erarbeiteten Maßnahmen und Angebote in den einzelnen sonderpädagogischen Fachbereichen sind.