Mit der Ratifizierung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) im Jahre 2008 hat sich Österreich dazu verpflichtet, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Diese Menschenrechtskonvention unterstützt die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens sowie die Geltendmachung des Anspruchs auf Selbstbestimmung, Diskriminierungs- und Wahlfreiheit. Auch die UN-Kinderrechtskonvention, die von Österreich 1992 ratifiziert wurde, schreibt unmissverständlich vor, dass Kinder und Jugendliche ein Recht auf Bildung haben und hierbei dem Prinzip der Inklusion zu folgen ist.


Auf dieser Basis bekennt sich das Land Kärnten - gemeinsam mit den Schulerhaltern - Maßnahmen im Rahmen der schulischen Inklusion zu treffen, um Hilfs- und Unterstützungsangebote für Schüler/innen mit Behinderungen bereit zu stellen, um die gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht sicherzustellen. In diesem Sinne sollen Schüler/innen mit Behinderungen das Recht haben, in Regelklassen unterrichtet zu werden.