In der Schule war es lange Zeit kaum möglich, Trickfilme gemeinsam mit Schüler/-
innen zu erstellen (hohe Kosten, enormer Zeitaufwand, usw.). Durch den Einsatz der
Trickboxx haben sich diese Faktoren geändert. Medienerziehung sowie das Erstellen
von (Trick)Filmen ist sowohl im Lehrplan der Volksschule als auch im Lehrplan der
Hauptschule verankert.
Lehrplan der VS
Im Allgemeinen Bildungsziel des Lehrplans der Volksschule hat die Schule die
Aufgabe: „(…) die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf
erforderlichen Wissen und Können auszustatten und den selbständigen
Bildungserwerb zu erziehen.“ (Lehrplan der VS 1. Auflage Wien 1987, S. 32).
Im Volksschullehrplan steht, dass Schüler/-innen im Unterrichtsfach Bildnerische
Erziehung (BE) die Möglichkeit erhalten sollen, im Bereich Film/Video lust- und
erlebnisbetont aktiv zu werden.
Dem Betrachten und dem Besprechen von Filmen soll hingegen Aufmerksamkeit auf
der Grundstufe I geschenkt werden, es sollen den Kindern aber schon hier filmische
Gestaltungsmittel nahe gebracht werden.
Die Lehrinhalte der Grundstufe I sollen auf der Grundstufe II vertieft werden und
darüber hinaus Erfahrungen im Bereich des Films bzw. der Videographie gesammelt
werden.
„Der Film soll als Abfolge von Phasenbildern (z. B.: vorgegebene oder selbst
gezeichnete Phasenbilder ordnen, Zettelkino, Abblätterbuch = „Daumenkino“)“
(Lehrplan der VS 1. Auflage Wien 1987, S. 58) verstanden werden, passende Motive
sollen gesucht werden und Absichten und Wirkungen von Film/Video besprochen
werden.
Abgesehen von der BE ist Film und Filmerstellung auch Teil des Pflichtgegenstandes
Bildnerisches Gestalten. Dieser Gegenstand bietet die Möglichkeit, Vorhaben und
Ideen, die einen höheren Zeit- und Organisationsaufwand erfordern oder nur in
kleineren Gruppen durchführbar sind, anzubieten.
Lehrplan der MS
Im Allgemeinen Bildungsziel des Lehrplanes der Hauptschule heißt es im
Bildungsbereich Sprache und Kommunikation: „Ein kritischer Umgang mit und eine
konstruktive Nutzung von Medien sind zu fördern“
(http://www.bmukk.gv.at/medienpool/865/hs1.pdf, Stand 13. 11. 2007, S. 5).
Medienerziehung ist Teil des Deutschunterrichts und des Unterrichts für Bildnerische
Erziehung.
Eine Bildungs- und Lehraufgabe des Deutschunterrichts besagt, Schüler und
Schülerinnen zu befähigen, „Ausdrucksformen von Texten und Medien und deren
Wirkung zu verstehen sowie sprachliche Gestaltungsmittel kreativ einzusetzen“
(http://www.bmukk.gv.at/medienpool/886/hs22.pdf, Stand 13. 11. 2007, S. 1.
moveit Seite 17 von 32 http://just.hsa.at/trickfilm/).
In allen 4 Klassen findet sich folgender Hinweis:
„Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Einfache Möglichkeiten
kennen lernen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet
werden (auch durch eigenes Erproben). Deren Wirkung auf sich und andere
wahrnehmen und beschreiben.“ (http://www.bmukk.gv.at/medienpool/886/hs22.pdf,
Stand 13. 11. 2007, S. 6ff).
Der Lehrplan des Pflichtfaches Bildnerische Erziehung spricht von: „Verbinden
sprachlicher und bildhafter Kommunikationsmittel; mediengerechte Gestaltung von
Mitteilungen; Verbalisieren ästhetischer Erfahrungen.“
(http://www.bmukk.gv.at/medienpool/873/hs9.pdf, Stand 13. 11. 2007, S. 1).
In der 1. Klasse heißt es: „erste Erfahrungen im Umgang mit neuen Bildmedien
erwerben;“ in der 2. Klasse „die neuen Bildmedien im Rahmen von
Gestaltungsaufgaben als Werkzeug kennen lernen;“.
In der 3. Klasse ist vorgesehen, „die kreativen Möglichkeiten der neuen Bildmedien
erfahren und nutzen lernen;“ und in der 4. Klasse „Grundgesetze visueller
Kommunikation mit den damit verbundenen Möglichkeiten der Manipulation kennen
und kritisch beurteilen lernen; die neuen Bildmedien in komplexe
Gestaltungsaufgaben integrieren können;“
(http://www.bmukk.gv.at/medienpool/873/hs9.pdf, Stand 13. 11. 2007, S. 4).