In der Schule war es lange Zeit kaum möglich, Trickfilme gemeinsam mit Schüler/-

innen zu erstellen (hohe Kosten, enormer Zeitaufwand, usw.). Durch den Einsatz der

Trickboxx haben sich diese Faktoren geändert. Medienerziehung sowie das Erstellen

von (Trick)Filmen ist sowohl im Lehrplan der Volksschule als auch im Lehrplan der

Hauptschule verankert.

 

Lehrplan der VS

Im Allgemeinen Bildungsziel des Lehrplans der Volksschule hat die Schule die

Aufgabe: „(…) die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf

erforderlichen Wissen und Können auszustatten und den selbständigen

Bildungserwerb zu erziehen.“ (Lehrplan der VS 1. Auflage Wien 1987, S. 32).

Im Volksschullehrplan steht, dass Schüler/-innen im Unterrichtsfach Bildnerische

Erziehung (BE) die Möglichkeit erhalten sollen, im Bereich Film/Video lust- und

erlebnisbetont aktiv zu werden.

Dem Betrachten und dem Besprechen von Filmen soll hingegen Aufmerksamkeit auf

der Grundstufe I geschenkt werden, es sollen den Kindern aber schon hier filmische

Gestaltungsmittel nahe gebracht werden.

Die Lehrinhalte der Grundstufe I sollen auf der Grundstufe II vertieft werden und

darüber hinaus Erfahrungen im Bereich des Films bzw. der Videographie gesammelt

werden.

„Der Film soll als Abfolge von Phasenbildern (z. B.: vorgegebene oder selbst

gezeichnete Phasenbilder ordnen, Zettelkino, Abblätterbuch = „Daumenkino“)“

(Lehrplan der VS 1. Auflage Wien 1987, S. 58) verstanden werden, passende Motive

sollen gesucht werden und Absichten und Wirkungen von Film/Video besprochen

werden.

Abgesehen von der BE ist Film und Filmerstellung auch Teil des Pflichtgegenstandes

Bildnerisches Gestalten. Dieser Gegenstand bietet die Möglichkeit, Vorhaben und

Ideen, die einen höheren Zeit- und Organisationsaufwand erfordern oder nur in

kleineren Gruppen durchführbar sind, anzubieten.

 

Lehrplan der MS

Im Allgemeinen Bildungsziel des Lehrplanes der Hauptschule heißt es im

Bildungsbereich Sprache und Kommunikation: „Ein kritischer Umgang mit und eine

konstruktive Nutzung von Medien sind zu fördern“

(http://www.bmukk.gv.at/medienpool/865/hs1.pdf, Stand 13. 11. 2007, S. 5).

Medienerziehung ist Teil des Deutschunterrichts und des Unterrichts für Bildnerische

Erziehung.

Eine Bildungs- und Lehraufgabe des Deutschunterrichts besagt, Schüler und

Schülerinnen zu befähigen, „Ausdrucksformen von Texten und Medien und deren

Wirkung zu verstehen sowie sprachliche Gestaltungsmittel kreativ einzusetzen“

(http://www.bmukk.gv.at/medienpool/886/hs22.pdf, Stand 13. 11. 2007, S. 1.

moveit Seite 17 von 32 http://just.hsa.at/trickfilm/).

In allen 4 Klassen findet sich folgender Hinweis:

„Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Einfache Möglichkeiten

kennen lernen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet

werden (auch durch eigenes Erproben). Deren Wirkung auf sich und andere

wahrnehmen und beschreiben.“ (http://www.bmukk.gv.at/medienpool/886/hs22.pdf,

Stand 13. 11. 2007, S. 6ff).

Der Lehrplan des Pflichtfaches Bildnerische Erziehung spricht von: „Verbinden

sprachlicher und bildhafter Kommunikationsmittel; mediengerechte Gestaltung von

Mitteilungen; Verbalisieren ästhetischer Erfahrungen.“

(http://www.bmukk.gv.at/medienpool/873/hs9.pdf, Stand 13. 11. 2007, S. 1).

In der 1. Klasse heißt es: „erste Erfahrungen im Umgang mit neuen Bildmedien

erwerben;“ in der 2. Klasse „die neuen Bildmedien im Rahmen von

Gestaltungsaufgaben als Werkzeug kennen lernen;“.

In der 3. Klasse ist vorgesehen, „die kreativen Möglichkeiten der neuen Bildmedien

erfahren und nutzen lernen;“ und in der 4. Klasse „Grundgesetze visueller

Kommunikation mit den damit verbundenen Möglichkeiten der Manipulation kennen

und kritisch beurteilen lernen; die neuen Bildmedien in komplexe

Gestaltungsaufgaben integrieren können;“

(http://www.bmukk.gv.at/medienpool/873/hs9.pdf, Stand 13. 11. 2007, S. 4).