Bereitstellung von Assistenzleistungen für Schüler/innen mit Autismus-Spektrum-Störungen an Bundesschulen
- Rechtsgrundlage: BMBWF Erlass vom 17.9.2023: „Erlass betreffend Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung in Bildungseinrichtungen des Bundes“, Richtlinie der BD
Kärnten
- Zielgruppe: Schüler/innen mit einer diagnostizierten Autismus-Spektrum-Störung, die kognitiv in der Lage sind, dem lehrplanmäßigen Unterricht der Bundesschule zu folgen
- Antragsprozess: Antrag der Schule zum regionalen DM zur Prüfung der
Anspruchsvoraussetzungen (Formvorlage 1 und 2)
Einholen und Beilegen der Einverständniserklärung der Eltern zur
Datenverarbeitung (Formvorlage 2, S. 3)
Übermittlung der Formvorlagen von DM an den Päd. Dienst/Fachstab
Weiterleitung der landesweiten M-Liste an das BMBWF – Präs./Abt. 11
- Bestätigung durch die Schule: Monatliche Bestätigung der gehaltenen ASS-Stunden durch
Schulleitung für Abrechnung erforderlich – Formvorlage 3,
ergeht an fids-pd@bildung-ktn.gv.at
- Höchstmaß der Unterstützungsleistung pro Schüler/in: 8 Wochenstunden
- Trägerverein für fachliche Fragen: pro mente Wien
Gesellschaft für psychische und soziale Gesundheit
Organisatorische Koordinatorin:
Anna Kühnhammer (0699/18 77 50 36)
Mentorin für inhaltliche Unterstützung:
Sonja Hansmann (0699/18 77 50 45)