Schülerinnen und Schüler mit Hörbehinderung an Bundesschulen
- Rechtsgrundlage: BMBWF Erlass vom 17.9.2023: „Erlass betreffend Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung in Bildungseinrichtungen des Bundes“ (Dolmetschleistungen)
§ 39 Abs. 3 SchOG (Beantragung sonderpädagogischer Förderung)
- Zielgruppe: Schüler/innen mit einer Hörbehinderung, die kognitiv in der Lage sind, dem lehrplanmäßigen Unterricht der Bundesschule zu folgen
- Antragsprozess: Antrag der Schule an die BD/Fachstab zur Prüfung der Anspruchs-
voraussetzungen (Diagnosen) –
Formvorlage 1
Zusätzl. an der Nahtstelle VS-Sek
1: Einholen des Übergabeformulars der
abgebenden Lehrerin/des abgebenden
Lehrers durch den Fachstab
Erstellung der landesweiten Liste
„Integration an Bundesschulen (Einsatz
Landeslehrer/innen, Einsatz
Bundeslehrer/innen) durch den Päd. Dienst/
Fachstab
Weiterleitung der landesweiten
M-Liste an das BMBWF – Präs./Abt. 11
Zusammenfassung aller Lehrer/innen
für die Mitverwendung und Beantragung in
der Präsidiale durch den Päd.
Dienst/Fachstab
- Höchstmaß der Förderstunden pro Schüler/in: 4 Wochenstunden
- Höchstmaß der Dolmetschstunden pro Schüler/in: bedarfsbezogen
- Für fachliche Fragen: regionale Diversitätsmanager/innen der BD