Inklusion

 

Inklusion im Zusammenhang mit Schule meint größtmögliche Teilhabe im Regelunterricht. Ein inklusives Setting ist daher ein pädagogisches Angebot, das allen Schüler/innen mit Unterstützungsbedarf einerseits die individuelle Förderung und andererseits die Gemeinschaft mit Altersgleichen ermöglicht.

 

Inklusion wird vor allem durch die Diskussion um die UN-Behindertenrechtskonvention immer mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in Verbindung gesetzt, obwohl alle Schüler/innen gemeint sind, die im Zusammenhang mit größtmöglicher Teilhabe Unterstützung benötigen – auch Kinder mit anderen Erstsprachen oder hochbegabte Kinder.

 

Von Beginn an stand die Idee einer „effektiven Schule für alle“ im Vordergrund. Auch im Kontext des Begriffs Inklusion engagierte sich, wie beim Begriffskonzept Diversität, die UNESCO. So wurde auf der UNESCO-Konferenz 1994 in Salamanca zum Thema „Pädagogik für besondere Bedürfnisse: Zugang und Qualität“ in einer Erklärung „Inklusion als wichtigstes Ziel der Internationalen Bildungspolitik“ (vgl. Salamanca 1994) hervorgehoben.

 

Ein wichtiger Meilenstein in diese Richtung war 2008 die Unterzeichnung der UN-Behindertenrechts-Konvention durch die österreichische Bundesregierung.

In Artikel 24 dieser Behindertenrechts-Konvention heißt es:

 

„Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen […].“

 

Inklusive Konzepte stellen also einen individuellen Förderbedarf mit Blick auf die Besonderheiten der oder des Einzelnen in den Mittelpunkt, wobei die unterschiedlichen Voraussetzungen nicht als Nachteil, sondern als Ressource eines inklusiven pädagogischen Gruppenkonzepts verstanden werden.

 

Inklusive Settings variieren je nach Zielgruppe und Unterstützungsbedarf und reichen
 

  • vom Einsatz von mobilen Lehrer/innen (Sprachheillehrer/innen, Förderlehrer/innen Legasthenie, Beratungslehrer/innen)
  • über spezielle Angebote für Schüler/innen mit Störungen des Sozialverhaltens (Time-Out-Gruppen),
  • Kooperative Klassen für Kinder und Jugendliche mit schweren Behinderungen,
  • den Einsatz von Assistenten bei Schüler/innen mit Autismus-Spektrum-Störungen,
  • die Begleitung von Schüler/innen mit Autismus-Spektrum-Störungen durch das "Mobile Beratungsteam Autismus" (MBA),
  • die sprachliche Förderung von Schüler/innen mit anderen Erstsprachen durch DaZ Lehrer/innen,
  • die Unterstützung von begabten und hochbegabten Schüler/innen durch Förderkonzepte und Zusatzförderangebote
  • uvm.

 

In Kärnten wurde im Zusammenhang mit der UN-Behindertenrechtskonvention ein Maßnahmenplan zur Umsetzung der Inklusion für Kinder/Jugendliche mit Förderbedarf erarbeitet, der seither sukzessive umgesetzt wird.

 

Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN_inkl.
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             18.  Schulwoche

 

         7. - 10. Jänner  2025