Der Erstsprachenunterricht hat die Aufgabe, die individuellen Sprachen der Schülerinnen und Schüler um die Standardsprache ihrer Erstsprache, Zweitsprache bzw. Alltags- und/oder Familiensprache zu erweitern und deren Erwerb sowie eine damit verbundene mehrsprachige Identitätsentwicklung und die Chancen zur gesellschaftlichen Partizipation (weiter) zu unterstützen. Dabei sind unterschiedliche Sprachausgangslagen (ua. migrationsbedingte Variation der Standardsprache, familiäre oder regionale Sprachverwendung) und Lernvoraussetzungen zu berücksichtigen.
Der Unterricht kann klassen-, schulstufen- und schulstandortübergreifend in additiver oder integrativer Form stattfinden. Der Lehrplan bietet die Grundlage für den Unterricht auf allen Schulstufen und erlaubt, je nach Alter, Entwicklungs- und Lernstand der Schülerinnen und Schüler sowie Dauer der Teilnahme am Erstsprachenunterricht, individuelle Lernziele zu definieren. Zur Einschätzung individueller sprachlicher Kompetenzen können standardisierte Niveaubeschreibungen (ua. Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen des Europarats bzw. vorhandene sprachenspezifische Verfahren für Erstsprachen) herangezogen werden.
Neben dem Ausbau der grundlegenden zwei- bzw. mehrsprachigen Kommunikationsfähigkeit und der Weiterentwicklung der interkulturellen Handlungskompetenz werden Zugänge zum fachlichen Lernen in der Zielsprache ermöglicht. Die Schülerinnen und Schüler werden dabei auf dem Weg vom Aufbau alltagssprachlicher Grundkompetenzen hin zur altersgerechten (Weiter-)Entwicklung bildungssprachlicher Kompetenzen (mündlich und schriftlich) begleitet. Insbesondere durch Bezugnahme auf die Fächer und ihre Inhalte werden zunehmend bildungssprachliche Kompetenzen angebahnt bzw. weiter ausgebaut. Der Erstsprachenunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Entwicklung ihrer individuellen Mehrsprachigkeit und trägt zur Ausbildung von Sprachbewusstheit bei. Ihre Lernmotivation, ihr Selbstwertgefühl und die Freude an der Sprachverwendung werden gefördert.

Diese spezifische Förderung ist Kindern mit anderer Erstsprache als Deutsch vorbehalten.


Meldevorgang

Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern/Erziehungsberechtigten beim Schulleiter/bei der Schulleiterin. Für Schulanfänger/innen werden die Anmeldeformulare bei der Schuleinschreibung ausgegeben. Die Schulleitung leitet die gesammelten Anmeldungen (Originale) bis spätestens Schulschluss des vorangegangenen Schuljahres an die Bildungsdirektion/Fachbereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik weiter (Formblatt 1 „Anmeldung VS“, Formblatt 2 „Anmeldung MS“). Aus diesen Anmeldungen werden die Wochenstunden für die Erstsprachenlehrer/innen abgeleitet und die Diensteinteilung festgelegt. Zu Schulbeginn gibt es noch weitere zwei Wochen für Nachmeldungen der Schulanfänger/innen. Eine aktualisierte Liste ist wiederum an die Bildungsdirektion/Fachbereich IDS zu übermitteln.
Die Anmeldung bedingt die regelmäßige Teilnahme am Erstsprachenunterricht bis zum Schulschluss und gilt für ein Schuljahr.

Sprachenangebot in Kärnten:

BKS

Albanisch

Arabisch

 

 

             18.  Schulwoche

 

         7. - 10. Jänner  2025