1. Ausgangslage

 

Durch die Schaffung der Bildungsdirektion wurde die Steuerung der Begabungs- und Begabtenförderung in den neuen Fachbereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik übernommen. Die Bildungsdirektion für Kärnten regelt daher die Kooperation des Fachbereichs mit der Koordinationsstelle und die jeweiligen Aufgaben im Zusammenhang mit der Förderung von interessierten und außerordentlich begabten Schülerinnen und Schülern mit dem vorliegenden Rundschreiben neu.

 

Schülerinnen und Schüler mit Fähigkeiten und Interessen, die deutlich über jenen ihrer Altersgruppe liegen, sollen in ihren Begabungsbereichen an die Leistungsgrenze geführt werden, damit sie kognitive Herausforderungen erleben und nicht unterfordert werden.

 

 

2. Gesetzliche Grundlagen

 

  • Anspruch auf Förderung begabter Schülerinnen und Schüler:
    §17 Abs. 1 des SchUG: „Der Lehrer hat (…) jeden Schüler nach Möglichkeit zu den seinen Anlagen entsprechenden besten Leistungen zu führen (…).“
  • 2. Schulrechtspaket 2005 zur Begabtenförderung
  • Grundsatzerlass zur Begabtenförderung (Rundschreiben Nr. 25/2017 vom 06.11.2017)
  • Erlass „Besser Fördern“ – Verpflichtendes standortbezogenes Förderkonzept (Rundschreiben NR. 11/2005)
  • Erlass "Initiative 25+": Individualisierung des Unterrichts - Persönlichkeit und Lernvoraussetzungen der einzelnen Schüler/innen in den Mittelpunkt stellen (Rundschreiben 9/2007) Grundsatzerlass „Ganzheitlich - kreative Lernkultur in den Schulen“ (Rundschreiben 15/2009)
  • Leitfaden Akzeleration, Vorzeitige Einschulung, Überspringen von Schulstufen, Wechsel von Schulstufen, ÖZBF (2016)

 

 

3. Allgemeine Ziele der Begabungs- und Begabtenförderung

 

  • Chancengleichheit aller Schülerinnen und Schüler auf Förderung sicherstellen.
  • Stärken der Schülerinnen und Schüler rechtzeitig erkennen und mit gezielten Angeboten fördern.
  • Sach-, Sozial- und Selbstkompetenz der Schülerinnen und Schüler durch eine ganzheitliche Förderung stärken.
  • Wissen und Können im Interessensgebiet der Schülerinnen und Schüler unterstützen.
  • Adäquate Lern- und Arbeitstechniken entwickeln und verbessern.
  • Anregungen auf hohem Niveau anbieten, welche die Entfaltung der eigenen Kreativität, der Motivation und der Begabung ermöglichen sollen.
  • Schwächen über die Stärken der Schülerinnen und Schüler ausgleichen bzw. verbessern.
  • Verhaltensauffälligkeiten und Minderleistungen verhindern.
  • Kontakte zwischen Familie und Schule fördern.
  • Vernetzungsmöglichkeiten zwischen helfenden Einrichtungen (Koordinationsstelle für Begabungs- und Begabtenförderung, Schulpsychologie, Familie, Schule, außerschulische Fördereinrichtungen, …) herstellen.
  • Förderkompetenz der Kolleginnen und Kollegen im Umgang mit besonders begabten Kindern erweitern.

 

 

4. Zielgruppe

 

Schülerinnen und Schüler, die mit ihren Interessen und Begabungen deutlich über denjenigen ihrer Altersklasse liegen.

 

 

 

5. Identifikation der Schüler und Schülerinnen

 

  • Lehrpersonen und Eltern achten auf Kinder, die mit ihren Begabungen und Interessen deutlich über denjenigen ihrer Altersklasse liegen. Nähere Informationen zum Erkennen von Begabungen unter https://www.oezbf.at/foerdern-fortbilden/informieren/wie-erkennt-man-begabung/.
  • Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf die Gruppen der Mädchen, Migrant/innen, Underachiever und Kinder aus bildungsfernem Milieu zu legen.
  • Die pädagogische Abklärung erfolgt durch eine Bedarfsmeldung an die Diversitätsmanager/innen, die die Mitarbeiter/innen der Koordinationsstelle der Begabungs- und Begabtenförderung mit den entsprechenden weiteren Maßnahmen beauftragen.
  • Bei Bedarf ist eine schulpsychologische Austestung heranzuziehen (z. B. Anspruchsberechtigung für die BF-Stunde).
  • Eltern und Lehrpersonen werden aktiv in den Identifikationsprozess einbezogen.

 

 

 

6. Methodische Vorgehensweise zur Entscheidung über die geeigneten Fördermaßnahmen

 

Folgende methodische Vorgehensweisen sollen die Förderung von begabten und hochbegabten Schülerinnen und Schülern gewährleisten:

 

  • Bedarfsmeldung an den jeweils zuständigen Diversitätsmanager/an die jeweils zuständige Diversitätsmanagerin in der Bildungsregion, der/die in der Folge die Koordinationsstelle mit entsprechenden weiteren Maßnahmen beauftragt (Formblatt 1 Bedarfsmeldung)
    Download unter https://www.sonderpaed.at/fachbereiche/begabungs-und-begabtenförderung-bbf/formulare-bbf/.
  • Einholung der Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zur pädagogischen Überprüfung durch die Koordinationsstelle für Begabungs- und Begabtenförderung (Formblatt 2 Einverständniserklärung zur pädagogischen Überprüfung)
  • Download unter https://www.sonderpaed.at/fachbereiche/begabungs-und-begabtenförderung-bbf/formulare-bbf/.
  • Einholung der Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zur Datenverarbeitung (Formblatt 3 Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung)
    Download unter https://www.sonderpaed.at/fachbereiche/begabungs-und-begabtenförderung-bbf/formulare-bbf/.
  • Nach erfolgter Bedarfsmeldung findet eine Hospitation in der jeweiligen Klasse und pädagogische Abklärung der Schülerin bzw. des Schülers durch die Koordinationsstelle der Begabungs- und Begabtenförderung am Schulstandort statt.
  • Die Entscheidung über die geeigneten Fördermaßnahmen im Sinne der Begabungs- und Begabtenförderung werden im Rahmen einer Vernetzungskonferenz (Helferkonferenz) unter Beteiligung der Koordinationsstelle für Begabungs- und Begabtenförderung, der Schulleitung, der Klassenlehrperson und der Erziehungsberechtigten getroffen, sowie bei Bedarf mit der Schulaufsicht und Schulpsychologie.
  • Die Fördermaßnahmen werden durch die Koordinationsstelle der BBF im individuellen Förderkonzept im Rahmen einer Vernetzungskonferenz in schriftlicher Form festgehalten, dem jeweiligen Schülerinnen- bzw. Schülerakt beigefügt und den Erziehungsberechtigten in kopierter Form ausgehändigt.
  • Das Förderkonzept wird zweimal im Schuljahr im Rahmen einer schriftlichen Rückmeldung durch die Lehrperson evaluiert. (Formblatt 4 Rückmeldung Förderlehrer/in und Formblatt 5 Rückmeldung Klassenlehrer/in)
    Download unter https://www.sonderpaed.at/fachbereiche/begabungs-und-begabtenförderung-bbf/formulare-bbf/.
  • Bei Bedarf wird das Förderkonzept im Rahmen eines Vernetzungsgespräches adaptiert.
  • Die Fördermaßnahmen werden von den Lehrpersonen dokumentiert.
  • Die Erziehungsberechtigten können im Anschluss für ihr Kind die festgelegten Angebote der Begabungs- und Begabtenförderung in Anspruch nehmen oder darauf verzichten.
  • Die Koordinationsstelle der Begabungs- und Begabtenförderung begleitet die Fördermaßnahmen und empfiehlt den zeitlichen Umfang der Förderung.
  • Die Koordinationsstelle steht in engem Kontakt zu den Diversitätsmanager/innen und übermittelt regelmäßig die aktuellen Betreuungsfälle.

 

 

7. Maßnahmen der Begabungs- und Begabtenförderung

 

Die Begabungs- und Begabtenförderung (BBF) basiert auf fünf Säulen:

 

7.1 Individualisierung im Unterricht

BBF erfolgt grundsätzlich im Klassenunterricht. Es soll dabei auf die verschiedenen Begabungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen werden. Jedes Kind soll seinen Stärken entsprechend gefördert werden. Die Klassenlehrperson wird durch eine Lehrperson der Koordinationsstelle der Begabungs- und Begabtenförderung im Finden und Umsetzen geeigneter Fördermöglichkeiten unterstützt.

 

7.2 Anreicherung des Unterrichts (Enrichment)

 

…durch spezifische Methoden und Lernarrangements, z. B. Atelierbetrieb, Projektunterricht, 2-Phasen-Unterricht, Klub der klugen Köpfe, Englisch-Redewettbewerb etc.

 

„Enrichment bezeichnet alle Vertiefungsmöglichkeiten für motivierte, interessierte und begabte Schüler/innen, um in ihrem Begabungsgebiet Expertenwissen zu entwickeln und auf Leistungsexzellenz hinzuarbeiten. Zum einen können frei gewählte Inhalte vertieft werden, zum anderen kann der Horizont der Schüler/innen erweitert und ein breiter Überblick über auch außerschulische Themenfelder ermöglicht werden.“ (ÖZBF, 2014, S. 47)

 

Die Schulleitung und die Klassenlehrperson werden durch eine Lehrperson der Koordinationsstelle der Begabungs- und Begabtenförderung im Finden und Umsetzen geeigneter Fördermöglichkeiten unterstützt.

 

7.3 Vorzeitige Einschulung, Überspringen von Schulstufen, Wechsel der Schulstufen (Akzeleration)

 

Akzeleration gibt Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ein vorgegebenes Curriculum beschleunigt zu durchlaufen. Dies kann sowohl auf individueller Ebene passieren (vorzeitige Einschulung, Überspringen von Schulstufen, Schüler/innen an die Hochschulen usw.) als auch auf Klassenebene (Schnellzugklassen usw.).“ (ÖZBF, 2014, S.48)

 

Der „Leitfaden Akzeleration, Vorzeitige Einschulung, Überspringen von Schulstufen, Wechsel von Schulstufen“ (ÖZBF) gibt Auskunft über das Procedere dieser Fördermaßnahmen, sowie den Aufgaben der beteiligten Institutionen, Lehrpersonen und Erziehungsberechtigten und ist ab dem Schuljahr 2020/21 anzuwenden.

 

Download unter https://www.oezbf.at à Publikationen des ÖZBF.

 

7.3.1 Praktische Durchführung

 

• Kommunikation

Eine direkte, kontinuierliche und lückenlose Kommunikation unter Einbindung aller beteiligten Personen (Direktor/in, Lehrer/innen, Eltern, Kind, Koordinationsstelle der BBF, Schulpsychologie, FIDS …) ist für ein erfolgreiches Überspringen, eine vorzeitige Aufnahme bzw. einen erfolgreichen Wechsel der Schulstufe erforderlich.

 

• Formulare

Formulare zur „Vorzeitigen Aufnahme“, dem „Wechsel der Schulstufe“, dem „Überspringen der Schulstufe“ sowie dem Widerruf dieser Maßnahmen sind auf der Homepage der Koordinationsstelle für BBF zu finden.

Download unter https://www.sonderpaed.at/fachbereiche/begabungs-und-begabtenförderung-bbf/formulare-bbf/.

 

• Zeugnisausstellung

Im Zeugnisformular ist folgender Text anstelle des standardmäßig vorhandenen Absatzes einzufügen: „Er/Sie ist gemäß § 26 des Schulunterrichtsgesetzes (Überspringen von Schulstufen) zum Aufsteigen in die übernächste Schulstufe berechtigt.“

 

• Schulverwaltungsprogramm SOKRATES

Das Schulverwaltungsprogramm SOKRATES berücksichtigt das Überspringen, die Vorzeitige Aufnahme bzw. den Wechsel der Schulstufe.

 

7.4 Begabtenförderstunde (BF-Stunde) für identifizierte hochbegabte Schülerinnen und Schüler

 

Forschungsergebnisse belegen, dass das effektivste Modell zur optimalen Förderung besonders begabter Kinder der individuelle Unterricht durch einen Mentor/eine Mentorin ist.

 

„Mentoring ist eine zeitlich relativ stabile dyadische Beziehung zwischen einem/einer erfahrenen Mentor/in und seinem/r/ ihrem/r weniger erfahrenen Mentee. Sie ist durch gegenseitiges Vertrauen und Wohlwollen geprägt, ihr Ziel ist die Förderung des Lernens und der Entwicklung sowie das Vorankommen des/der Mentees“. (Ziegler, 2009, S. 11)

 

Die Begabtenförderstunde (BF-Stunde) ist in die Stundentafel integriert und Lehrpersonen der Sekundarstufe 1 fungieren als Mentor/innen. Hochbegabte Schülerinnen und Schüler werden einmal in der Woche in ihrem Interessens- bzw. Begabungsgebiet von einem Experten/einer Expertin ihres Fachgebietes unterrichtet. Diese BF-Stunde findet idealerweise parallel zum Unterrichtsfach statt, in dem die Begabung vorhanden ist.

 

7.4.1 Ziele, die über die allgemeinen Ziele von Punkt 3 hinausgehen und besonders forciert werden sollen:

 

  • Weiterentwicklung im Fach- und Interessensgebiet
  • Kennenlernen spezifischer Denk- und Vorgangsweisen aus dem Fach- und Interessensgebiet.
  • Anregung zur Selbstreflexion und Analyse

 

7.4.2 Zielpersonen:

 

  • Schülerinnen und Schüler, die eine weit überdurchschnittliche Intelligenz im Vergleich zu ihrer Altersnorm aufweisen (IQ-Wert größer oder gleich 130).
  • Schülerinnen und Schüler, die eine Hochbegabung in mindestens einem der folgenden Bereiche zeigen: mathematisch-logischer Bereich, sprachlicher Bereich, naturwissenschaftlicher Bereich.
  • Ein besonderes Augenmerk ist auf die Gruppen der Mädchen, Migrant/innen, Underachiever und Kinder aus bildungsfernem Milieu zu richten.

 

7.4.3 Organisation der Begabtenförderstunde (BF-Stunde)

 

  • Die Koordination und Organisation der BF-Stunde übernimmt die Koordinationsstelle der Begabungs- und Begabtenförderung.
  • Die BF-Stunde ist jeweils für ein Jahr genehmigt und muss jährlich durch die Schulleitung bei der Koordinationsstelle der BBF mit dem Formblatt 6 Antrag Begabtenförderstunde beantragt werden.
    Beim Erstantrag ist außerdem noch das psychologische Gutachten und der Pädagogische Bericht der Klassenlehrerin/des Klassenlehrers (Formblatt 7 Pädagogischer Bericht) notwendig.
    Download unter https://www.sonderpaed.at/fachbereiche/begabungs-und-begabtenförderung-bbf/formulare-bbf/.
  • Die BF-Stunde findet einmal pro Woche in dem speziellen Begabungsbereich des Kindes statt, idealerweise parallel zum betreffenden Unterrichtsfach. Das Kind hat dadurch keine Erweiterung der Stundentafel.
  • Als Mentor bzw. Mentorin fungiert eine Lehrperson der Sekundarstufe 1 aus der Bildungsregion, die eine Ausbildung für das benötigte Unterrichtsfach hat. Voraussetzung für diese Tätigkeit ist eine begabungsfördernde Haltung. Idealerweise hat diese Lehrperson entweder eine ECHA-Ausbildung oder eine einschlägige Zusatzqualifikation. Die Auswahl der Lehrperson erfolgt in Absprache mit der Schulaufsicht, der Lehrperson, der Schulleitung und der Koordinationsstelle der BBF.
  • Die BF-Stunde findet idealerweise in den Räumlichkeiten der Schule des zu fördernden Kindes statt, in einem für die Arbeit geeigneten Schulraum.
  • Die BF-Stunde kann im Einzelunterricht oder in einer Gruppe mit bis zu fünf Kindern stattfinden. Die Kriterien für die Zusammensetzung der Gruppe werden individuell mit der Koordinationsstelle für Begabungs- und Begabtenförderung besprochen und angepasst.
  • Die Inhalte für die Förderprogramme werden aus den Interessen der Schülerinnen und Schüler erhoben.
  • Bei Entfall der BF-Stunde (Krankheitsfall, etc.) muss die Schulleitung der jeweiligen Schule bzw. der Förderlehrer/die Förderlehrerin informiert werden.
  • Abgabe der Evaluierungsblätter Formblatt 4 Rückmeldung Förderlehrer/in und Formblatt 5 Rückmeldung Klassenlehrer/in am Ende des Semesters an die Koordinationsstelle der Begabungs- und Begabtenförderung.
    Download unter https://www.sonderpaed.at/fachbereiche/begabungs-und-begabtenförderung-bbf/formulare-bbf/.

 

7.4.4 Procedere für den Erhalt einer BF-Stunde:

 

  • Die Schulleitung kann um eine BF-Stunde ansuchen, wenn alle restlichen Differenzierungsmaßnahmen ausgeschöpft sind und ein Förderbedarf darüber hinaus notwendig ist.
  • Die Schulleitung beantragt jedes Schuljahr neu mittels Formblatt 6 Antrag Begabtenförderstunde bei der Koordinationsstelle für BBF für das betreffende Kind eine BF-Stunde. Bei Erstantrag inkl. psychologischem Gutachten, Pädagogischem Bericht (Formblatt 7) und Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung (Formblatt 3).
    Download unter https://www.sonderpaed.at/fachbereiche/begabungs-und-begabtenförderung-bbf/formulare-bbf/.
  • Pädagogische Abklärung durch Experten und Expertinnen der Koordinationsstelle für BBF (Unterrichtsbeobachtung, Lehrer- und Lehrerinnengespräch, Schüler- und Schülerinnengespräch sowie Elterngespräch).
  • Psychologische Abklärung der Hochbegabung durch die Schulpsychologie Kärnten.
  • Weiterleitung des BF-Antrags an die Diversitätsmanager/innen des Fachbereichs IDS durch die Koordinationsstelle der Begabungs- und Begabtenförderung.
  • Die Einteilung der Förderlehrperson erfolgt durch die Schulaufsicht in Absprache mit der Koordinationsstelle für BBF.

 

7.4.5 Aufgaben der Förderlehrperson:

 

  • Kontaktaufnahme mit der zugewiesenen Schule.
  • Fixierung der BF-Stunde innerhalb der Stundentafel des Kindes in Absprache mit den Schulleitungen.
  • Erteilung eines individuell angepassten Unterrichts im speziellen Interessensgebiet des Kindes, wobei die Schwerpunkte der Unterrichtsarbeit in der Förderung der Kreativität, der Motivation und der Begabung liegen.
  • Dokumentation der Förderstunde.
  • Information der Schulleitung der Förderschule bei Entfall der BF-Stunde (Krankheitsfall, etc.).
  • Eingehen auf individuelle Bedürfnisse des Kindes (Motorik, Sozialverhalten, Lerntechniken, ..…).
  • Erteilung einer förderorientierten Leistungsrückmeldung.
  • Die Leistungsbeurteilung im jeweiligen Unterrichtsfach erfolgt ausschließlich durch die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer.
  • Teilnahme an den Besprechungen der Koordinationsstelle der Begabungs- und Begabtenförderung.
  • Idealerweise Teilnahme an den Fort- und Weiterbildungen für Begabungs- und Begabtenförderung an der PH Kärnten.
  • Vernetzungsarbeit, sowohl mit den Lehrkräften, den Schulleitungen der betreffenden Schulen und der Koordinationsstelle für BBF.
  • Abgabe des Evaluierungsblattes Formblatt 4 Rückmeldung FL am Ende des Semesters an die Koordinationsstelle der Begabungs- und Begabtenförderung.
    Download unter https://www.sonderpaed.at/fachbereiche/begabungs-und-begabtenförderung-bbf/formulare-bbf/.

 

7.4.6 Anforderungen an die Förderlehrperson

 

  • begabungsfördernde Haltung
  • hohe Motivation
  • Flexibilität
  • Teamfähigkeit
  • Bereitschaft zur Weiterentwicklung der theoretischen und persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten
  • idealerweise eine ECHA-Ausbildung oder eine einschlägige Zusatzqualifikation
  • idealerweise Erfahrung im Umgang mit hochbegabten Kindern

 

 

 

7.5 Außerschulische landesweite Fördermöglichkeiten (Werkstätten)

 

Außerordentlich begabte und interessierte Schülerinnen und Schüler arbeiten in altersgemischten Gruppen mit Lehrpersonen der Sekundarstufe an anspruchsvollen Themen.

Diese Arbeit ermöglicht es den Schüler/innen, sich in ihrem Interessensgebiet und in neue Bereiche zu vertiefen und mit ähnlich Begabten zusammenzuarbeiten. Die Inhalte dieser Werkstätten sind anspruchsvoll und auf die Förderung von begabten und hochbegabten Schülerinnen und Schülern ausgerichtet.

 

7.5.1 Ziele, die über die allgemeinen Ziele von Punkt 3 hinausgehen und besonders forciert werden sollen:

 

  • Eingliedern und Arbeiten in heterogenen Gruppen
  • Fördern von sozialen Kontakten in Gruppen von Kindern mit großer Neugier und hoher Motivation
  • Erwerben von neuen Kenntnissen im Interessensgebiet
  • Fördern der eigenen Kreativität und der Motivation

 

7.5.2 Zielpersonen:

 

  • Hochbegabte und interessierte Schülerinnen und Schüler, die mit ihren Interessen und Begabungen deutlich über denjenigen ihrer Altersklasse liegen.
  • Ein besonderes Augenmerk ist auf die Gruppen der Mädchen, Migrant/innen, Underachiever und Kinder aus bildungsfernem Milieu zu richten

 

7.5.3 Organisation der außerschulischen Werkstätten:

 

  • Die Gruppen setzen sich aus 7- bis 14-jährigen Kindern aus Kärnten zusammen. Der Altersunterschied der Schülerinnen und Schüler in einem Kurs beträgt höchstens vier Jahre. Die Gruppengröße variiert zwischen 8 und 15 Kindern.
  • Es werden vorerst Kurse aus den Bereichen Mathematik, Sprache und Naturwissenschaften angeboten. Die Unterrichtsinhalte unterscheiden sich vom Lehrplanstoff und von den Inhalten der fakultativen Fächer.
  • Die Werkstätten finden nachmittags geblockt oder einmal im Monat statt.
  • Die Angebote finden in einem für die Arbeit geeigneten Raum in zentraler Lage vorerst in Klagenfurt oder Villach statt.
  • Die Angebote finden während des gesamten Schuljahres statt (ca. 2 - 4 Unterrichtseinheiten pro Werkstatt). Die Anzahl der Angebote variiert pro Schuljahr.
  • Die Anmeldung ist für die Dauer der Werkstatt gültig.
  • Bei den Werkstätten handelt es sich um durch die Bildungsdirektion erklärte schulbezogene Veranstaltungen.
  • Die Erziehungsberechtigten sind für das Bringen und Abholen der Schulkinder verantwortlich.
  • Die Nomination und Einladung der Teilnehmer und Teilnehmerinnen aus der Volksschule und Mittelschule erfolgt durch die Koordinationsstelle der Begabungs- und Begabtenförderung nach erfolgter Beratung. Die Nomination und Einladung für Schüler und Schülerinnen der AHS kann durch ihre Lehrpersonen oder die Schulpsychologie erfolgen.
  • Die Koordinationsstelle der Begabungs- und Begabtenförderung übernimmt die Organisation der Werkstätten.

 

7.5.4 Aufgaben der Lehrperson:

 

  • Erteilung eines intellektuell anspruchsvollen, fundierten und pädagogisch durchdachten Unterrichts.
  • Die Schwerpunkte des Unterrichts liegen in einem kreativen, motivierenden und intellektuellen Umgang mit dem jeweiligen Fachgebiet.
  • Vernetzungsarbeit mit der Koordinationsstelle der Begabungs- und Begabtenförderung.

 

7.5.5 Finanzierung der Werkstätten:

 

Die Lehrpersonen und die benötigten Materialien werden durch Sponsoring von Vereinen bezahlt.

 

 

8. Inkrafttreten

 

Das Rundschreiben tritt mit Beginn des Schuljahres 2020/21 in Kraft.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass durch das gegenständliche Rundschreiben das Rundschreiben Nr. 16/2016 außer Kraft gesetzt wird.

 

Rundschreiben Nr. 17/2020 - Richtlinien für die Begabungs- und Begabtenförderung
RS 17_2020_Begabungs- und Begabtenförder
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