DAS KÄRNTNER BEGABUNGSSIEGEL
Mit dem Kärntner Begabungssiegel für die Primarstufe und Sekundarstufe I (MS, AHS – Unterstufe) soll die Qualität der schulischen Begabungsförderung deutlich verbessert werden.
Das Begabungssiegel ist sichtbarer Ausdruck, dass schulumfassende Begabungs- und Begabtenförderung als Teil des standortbezogenen Förderkonzepts verstanden und verwirklicht wird. Für die Eltern gibt es durch das Siegel die Gewissheit, dass 'wo Begabungsförderung draufsteht, auch Begabungsförderung drin ist'. Das Siegel wird nur jenen Schulen verliehen, die alle Auflagen nachweislich erfüllen. Aus Gründen der Qualitätssicherung wird das Begabungssiegel auch nicht unbegrenzt, sondern temporär auf maximal 3 Jahre von einem Gremium der Bildungsdirektion Kärnten überreicht.
Nachfolgend verkürzt beschriebene Qualitätskriterien verstehen sich als Leitfaden für Schulen, die sich um das Begabungssiegel bewerben wollen (Details sind im Konzept ausgeführt):
1. Schul- und Unterrichtsentwicklung im Rahmen von QMS
Das Konzept unterstützt eine positive Haltung hinsichtlich Begabungs- und Begabtenförderung und erfasst alle am Standort Tätigen und wird auch im Schulentwicklungsplan abgebildet.
2. Vielfältiges Förderangebot
Die Angebote sind vielfältig, breit gestreut und erfassen die unterschiedlichen Talente, Interessen und Bedürfnisse der Kinder.
Die Förderung erfolgt sowohl im Klassenverband als auch in homogenen wie heterogenen Kleingruppen und durch individualisierte Einzelangebote.
3. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung
Die Schul- und Unterrichtsentwicklung berücksichtigt in ihren Themen generell und klar die Überwindung von stereotypen Rollenzuweisungen.
4. Standortspezifische Schulentwicklung
Am Standort wird eine Steuergruppe für den Fachbereich BBF installiert.
5. Aus-, Fort- und Weiterbildung
Mindestens 2 Lehrer/Lehrerinnen einer Schule verfügen über eine entsprechende Weiterbildung, z. B in Form des HLG BBF (mindestens 6 ECTS). Alle Lehrer/Lehrerinnen haben eine vierteilige SCHILF mit begabungsfördernden Inhalten zu absolvieren (16 Unterrichtseinheiten). Darüber hinaus sind individuelle Fortbildungsveranstaltungen im Bereich BBF nachzuweisen, z.B. die Bundestagung für Begabungsförderung der PHK.
Insgesamt sollten über die SCHILF hinaus 25 % des Lehrkörpers eine einschlägige Fortbildung im Bereich BBF absolviert haben.
6. Erkennen von Begabungen (Identifikation)
Die Gruppe der - in Hinblick auf Begabungsförderung - qualifizierten Lehrer/Lehrerinnen des Standortes informiert und berät Kollegen/Kolleginnen, Schüler/Schülerinnen und Erziehungsberechtigte zu Fragestellungen rund um das Themenfeld „Fördern und Fordern“.
7. Kooperationen
Eine Kooperation zwischen Schule und Erziehungsberechtigten ist an Standorten mit Begabungssiegel Voraussetzung.
8. Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit
Die Maßnahmen und Aktivitäten zur Begabungs- und Begabtenförderung werden in einem Schul-Portfolio dokumentiert.
Das Portfolio, als ein Teil zur Erlangung des Kärntner Begabungssiegels, ist eine schulspezifische Sammlung von Informationen über den Schulstandort allgemein und aller Maßnahmen zur Begabungsförderung im Besonderen.
9. Interne Rückmeldeverfahren
10. Externe Evaluation
Die Qualität des schulspezifischen Begabungs- und Begabtenförderungskonzepts wird im Zyklus von drei Jahren extern durch die Bildungsdirektion oder eine offiziell beauftragte Institution evaluiert.
Schritte zum Kärntner Begabungssiegel:
Erstmalige Nominierung als begabungsfördernde Schule an SQM: Beginn des Sommersemesters
Einreichung des Portfolios an die KOOST BBF: bis Ende Mai
Vergabe des Begabungssiegels: September
Erfolgt bei der erstmaligen Vergabe des Begabungssiegels durch ein Gremium der Bildungsdirektion (AL, Fachstab, zuständige/r SQM, zuständige/r DM und zuständige/r Berater/in der KOOST BBF).
Dauer des Begabungssiegels: 3 Jahre