Begabungs- und Begabtenförderung (BBF)
Die Bildungsdirektion für Kärnten regelt die Förderung von außerordentlich begabten Schülerinnen und Schülern durch das Rundschreiben 17/2020. Schülerinnen und Schüler mit Fähigkeiten und Interessen, die deutlich über jenen ihrer Altersgruppe liegen, sollen in ihren Begabungsbereichen an die Leistungsgrenze geführt werden, damit sie kognitive Herausforderungen erleben und nicht unterfordert werden.
Das Team der Koordinationsstelle der Begabungs- und Begabtenförderung (BBF) stellt deshalb folgende Angebote für die Kärntner Pflichtschulen zur Verfügung:
Hinweis: Jede Beratung, Abklärung oder Intervention erfordert ausnahmslos eine Bedarfsmeldung (Formblatt), die ausschließlich digital an den für diese Schule zuständigen Diversitätsmanager / die für diese Schule zuständige Diversitätsmanagerin zu übermitteln ist. In der Folge werden die beiden Mitarbeiter/innen der Koordinationsstelle BBF mit entsprechenden Maßnahmen beauftragt.
Sollte BBF an Ihrer Schule aufgrund von hochbegabten Kindern einerseits oder aufgrund von Interesse an allgemeiner Begabungs- und Talentförderung anderseits (z.B. im Rahmen von QMS) bearbeitet werden, schicken Sie bitte eine Bedarfsmeldung an die Diversitätsmanager/innen.
In der Folge kann Ihre Schule im Sinne einer begabungsfördernden Schulkultur unterstützt werden oder es können für einzelne besonders begabte Kinder (Diagnose IQ mehr als 130) Fördermaßnahmen koordiniert werden.
das Team der Koordinationsstelle der BBF